SCHUFA: was bedeutet das eigentlich?

Die SCHUFA gehört zu den bekanntesten Unternehmungen in Deutschland. Kein Erwachsener, dessen Leben nicht in irgendeiner Form von der SCHUFA tangiert wird.

Ob Ratenkauf, Mietvertrag, Kontoeröffnung, Telekommunikationsvertrag oder Kreditaufnahme – die SCHUFA spielt meistens mit.

Die von der Wirtschaftsauskunftei gesammelten Daten sind nicht selten ausschlaggebend, ob der gewünschte Vertrag zustande kommt und wenn ja, zu welchen Konditionen.

Neben der SCHUFA gibt es noch andere Wirtschaftsauskunfteien. Bürgel, Creditreform (Boniversum), Arvato Infoscore und Deltavista (CRIF) sind die wichtigsten Beispiele.

Auch diese weniger bekannten Wirtschaftsauskunfteien werden von Unternehmen insbesondere bei Ratenkäufen, Telekommunikationsunternehmen und im Internethandel genutzt.

Aber die SCHUFA dominiert den Markt.

Deswegen wollen wir uns in diesem Artikel auf den Marktführer SCHUFA konzentrieren.

Wir erklären, wer hinter der SCHUFA versteckt, welche Daten die SCHUFA von Verbrauchern und Unternehmen sammelt und was die Wirtschaftsauskunftei damit anstellt.

SCHUFA: das Unternehmen

Die SCHUFA feierte im Jahr 2017 ihr 90-jähriges Bestehen. Die Organisation wurde 1927 gegründet.

SCHUFA bedeutet „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Der Name ist Programm. Lax ausgedrückt, sorgt die SCHUFA dafür, unzuverlässige Kunden von zuverlässigen Kunden zu trennen.

Sie ist also ein Instrument, Unternehmen vor Kreditausfällen und Forderungsausfällen zu schützen.

Seit geraumer Zeit ist die SCHUFA eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden. Die genaue Bezeichnung ist SCHUFA Holding AG.

Aktionäre sind im Wesentlichen diejenigen Unternehmen, die die verschiedenen Dienstleistungen hauptsächlich in Anspruch nehmen.

Dazu gehören zunächst einmal Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken.

Daneben sind Unternehmen, die mit Kunden Dauerverträge schließen, wie Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen oder Energieversorger Partner der SCHUFA.

Schließlich gehören Handelsunternehmen sowie Unternehmen im Internethandel zu den Partnern der größten deutschen Wirtschaftsauskunftei.

Die SCHUFA wird in drei unterschiedlichen Zielrichtungen tätig. Im Vordergrund steht der Schutz ihrer Aktionäre und Partnerunternehmen vor Zahlungsausfällen.

Die Tätigkeit der Wirtschaftsauskunftei dient aber außerdem allgemeinwirtschaftlichen Zwecken.

Jedes Gemeinwesen hat ein Interesse am Funktionieren der Kreditwirtschaft und an der Vermeidung von Massenüberschuldungen.

Deswegen gibt es in der Bundesrepublik rechtliche Vorschriften, die die Pflicht der Kreditwirtschaft zur Bonitätsprüfung vor Kreditabschluss regeln.

Ohne Einschaltung einer Wirtschaftsauskunftei, darf in Deutschland kein Darlehen vergeben werden.

Darum sind Kredite ohne SCHUFA nur von ausländischen Banken möglich.

Schließlich schützt die SCHUFA, als Reflex der beiden zuerst genannten Ziele, Verbraucher vor Überschuldung.

Verbraucher, bei denen die SCHUFA eine hohe Kreditausfallwahrscheinlichkeit prognostiziert, werden keine langfristigen Verträge mehr abschließen können.

Das Produktangebot

Die SCHUFA stellt eine Reihe spezieller Produkte rund um das Thema Bonität zur Verfügung.

Dazu gehören die Schufaauskünfte für ihre Partnerunternehmen.

Mitgeteilt wird das eventuelle Vorliegen von Negativmerkmalen sowie der von der Wirtschaftsauskunftei ermittelte passende Branchenscore.

Ein weiteres Beispiel ist die Fraud Prävention. Ein Anwendungsfall dafür ist beispielsweise der Online-Handel.

Durch Sammlung und Austausch einschlägiger Daten sollen Partnerunternehmen vor betrügerischen Handlungen geschützt werden, bevor der Schaden eintritt.

Der Adressen-Service hilft zur Identifizierung von Kunden. Dieser Service wird beispielsweise angeblich von eBay wahrgenommen.

Ein anderes Geschäftsfeld ist das SCHUFA-Decision Support System.

Die SCHUFA unterstützt hier Unternehmen bei der Auswertung von Datenbeständen und bei der Entwicklung automatisierter Entscheidungsprozesse aufgrund der so gewonnenen Kennzahlen.

Die Wirtschaftsauskunftei bietet also mehr als nur reine Bonitätsprüfungen zur Abschätzung der Kreditausfallwahrscheinlichkeit an.

Sie nutzt ihre Datensätze und ihre Kompetenz ebenfalls für andere, verwandte Geschäftsfelder.

Für Privatkunden stehen diverse Selbstauskünfte zur Verfügung, zu denen wir in einem gesonderten Beitrag Stellung nehmen wollen.

Daneben gibt es weitere Angebote wie beispielsweise Identitätsschutz.

Der Identitätsschutz im Rahmen des Pakets „meineSchufa plus“ ist ein echter Mehrwert für Verbraucher, die viel mit Kreditkarten bezahlen, im Internet kaufen oder das Internet für andere Dienstleistungen nutzen.

Identitätsdiebstahl ist unterdessen auch in Deutschland ein echtes Problem. Datenklau kann zu erheblichen finanziellen Schäden und auch zu Bonitätsproblemen führen.

Bonitätsfeststellung durch Ermittlung von Scorewerten

Bonitätsfeststellung steht bei der SCHUFA wahrscheinlich immer noch im Mittelpunkt.

Zentral ist die Ermittlung von Scorewerten, mit denen Unternehmen die Risikowahrscheinlichkeit abschätzen können.

Scoring ist ein statistisches Verfahren, mit dem bestimmte Datensätze ausgewertet werden. Die Datensätze werden genutzt, um abstrakte Personengruppen mit gleichen Merkmalen zu bilden.

Für diese abstrakten „Persona“ wird die theoretische Kreditausfallwahrscheinlichkeit ermittelt.

Bei Verbrauchern, die über die gleichen Merkmale wie die „Persona“ verfügen, wird unterstellt, dass sie dieselbe Kreditausfallwahrscheinlichkeit haben.

Damit „Persona“ mit gleichen Merkmalen gebildet werden können, müssen möglichst viele und genaue Datensätze vorliegen.

Nur auf der Grundlage bekannter Daten kann eine „Persona“ geboren werden.

Die SCHUFA erhält ihre Datensätze von den Partnerunternehmen, die gleichzeitig Aktionäre sein können, und aus amtlichen Verzeichnissen (Schuldnerregister).

Über 10.000 Partnerunternehmen sollen Zulieferer von Verbraucherdaten sein.

Abgesehen von der Auswertung amtlicher Register, sammelt die SCHUFA selbst keine Daten.

Die auf diese Weise gesammelte Datenbank der SCHUFA ist beeindruckend.

Nach eigenen Auskünften verfügt die Wirtschaftsauskunftei gegenwärtig über kreditrelevante Informationen zu ca. 67 Millionen Personen in Deutschland und zu 4,3 Millionen Unternehmen.

Die Gesamtzahl aller Daten beträgt über 800 Millionen.

Diese immense Datenansammlung über wahrscheinlich jede erwachsene Person in Deutschland macht die SCHUFA zu einem potentiellen Datenschutzproblem.

Deswegen unterliegen Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenweitergabe strengen datenschutzrechtlichen Gesetzen.

Beispielsweise hat die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes aus dem Jahr 2010 Verbrauchern die jährliche kostenlose Selbstauskunft beschert.

Ein Kontrollinstrument, welche offenbar bei Wirtschaftsauskunfteien nicht unbedingt beliebt ist.

Anders lässt sich nicht erklären, dass die SCHUFA die kostenlose Eigenauskunft unter der Bezeichnung Datenübersicht nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz auf ihrer Webseite praktisch versteckt.

Was steht in der SCHUFA?

Welche Daten speichert die SCHUFA? Eine ungefähre Aufstellung findet man im FAQ-Bereich auf der Webseite der Wirtschaftsauskunftei.

Gespeichert werden einige personenbezogene Daten:

  • Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort,
  • Anschriften und frühere Anschriften,
  • Persönlicher SCHUFA-Basisscore.

Gespeichert werden außerdem Informationen über Geschäftsvorfälle, die Vertragspartner (Unternehmen) zur Verfügung stellen:

  • Bankkonten (Girokonten),
  • Aufgenommene Immobilien-, Raten-, Dispositions-, Rahmenkredite, Kreditanfragen, Konditionenanfrage, Kreditanträge,
  • Bürgschaften,
  • Kreditkarten, revolvierende Kreditkarten,
  • Leasingverträge, Mietkaufverträge einschließlich Anfragen
  • Mobilfunkverträge,
  • Konten bei Händlern und bei Versandhändlern,
  • Ratenzahlungsgeschäfte.

Diese Daten sind zunächst einmal neutral oder positiv. Beispielsweise wird sich die ordnungsgemäße Abwicklung eines Kredits positiv auf die Bonitätsfeststellung auswirken.

Vertragsgemäßes Verhalten im Rahmen der aufgeführten Verträge wirkt sich grundsätzlich positiv aus. Zu viele Verträge in einer Kategorie können aber den SCHUFA Score negativ beeinflussen.

Aus den neutralen oder positiven Eintragungen entwickeln sich Negativmerkmalen, wenn es zu vertragswidrigem Verhalten kommt.

** Logo Bon-Kredit

Kündigung von Verbraucherdarlehen, weil der Kreditnehmer zwei Raten nicht bezahlt hat,

Kontenmissbrauch und Kreditkartenmissbrauch,

Girokonten in der Abwicklung,

Gekündigte Kreditkarten,

Inkasso- und Mahnverfahren,

Mahnbescheide,

Geplatzte Schecks mangels Deckung,

Unstreitige Forderungen, die angemahnt aber nicht bezahlt sind,

Forderungen, die nicht realisiert werden konnten.

Leistungsstörungen führen immer zu negativen SCHUFA Eintragungen. Harte SCHUFA Negativmerkmale sind die folgenden:

Vollstreckungsmaßnahmen bei rechtskräftig festgestellten Forderungen,

Eidesstattliche Versicherung und Haftbefehl,

Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt oder eröffnet.

Interessant ist, was die SCHUFA nicht speichert, worüber sie also keine Informationen hat:

  • Beruf,
  • Familienstand,
  • Nationalität,
  • Religion und Mitgliedschaften in Organisationen,
  • Daten zum Kaufverhalten und zum Verhalten im sozialen Umfeld,
  • Vermögen und Einkommen.

Auf den ersten Blick erscheint es unlogisch, dass die SCHUFA keine Informationen zum Vermögen und zum Einkommen erhebt.

Abgesehen davon, dass solche Informationen schwer zu beschaffen wären, ist der Verzicht darauf aber folgerichtig.

Die SCHUFA prüft nicht die Leistungsfähigkeit der Verbraucher.

Ob ein Kreditnehmer sich ein Darlehen leisten kann oder nicht, wird von der kreditgebenden Bank anhand von Eigenauskünften und Unterlagen ermittelt.

Die SCHUFA beschränkt sich darauf, die Wahrscheinlichkeit der Vertragserfüllung einzuschätzen.

Anhand der einzelnen Datensätze und deren Auswertung nach einem bestimmten Algorithmus wird versucht, Aussagen über die Zuverlässigkeit einer bestimmten Person zu treffen.

Das ist etwas anderes als die tatsächliche Leistungsfähigkeit. Ein Kreditnehmer kann über ausgezeichnete Einkommensverhältnisse verfügen, aber es dennoch bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht so genau nehmen.

Wann werden SCHUFA-Daten gelöscht?

Achtung: die Regeln über die Löschung von Daten haben sich nach der letzten Novelle des Datenschutzgesetzes geändert und sind jetzt in einem


Code of Conduct

festgelegt.

Über Verbraucher gespeicherte Daten bleiben nicht ewig in der Schufadatei. Alle Daten, die Geschäftsvorfälle betreffen, werden nach einer gewissen Zeit gelöscht.

Daten, die die persönlichen Verhältnisse betreffen, werden berichtigt, sobald Veränderungen eintreten.

Die SCHUFA kann sich dabei unterschiedlicher Quellen bedienen, wie Angaben der Betroffenen, der Vertragspartner und vor allem öffentlich zugänglicher Verzeichnisse.

Die Löschungsfristen sind in manchen Fällen nicht einfach nachzuvollziehen. Hier ist eine Aufstellung der wichtigsten Fristen:

Anfragen werden taggenau nach zwölf Monaten entfernt. Sie sind aber nur zehn Tage in Auskünften an Partnerunternehmen sichtbar

Konditionenanfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht, aber niemals an Vertragspartner weitergeleitet.

Kredite werden taggenau drei Jahre nach dem Jahr der Rückzahlung gelöscht.

Girokonten oder Telekommunikationskonten sowie andere Konten über laufende Vertragsbeziehungen werden mit Auflösung des Kontos entfernt.


Kreditkartenkonten werden taggenau drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht.

Versandhauskonten werden entfernt, sobald die Forderung beglichen wurde.

Daten aus Schuldnerverzeichnissen, wie Haftbefehl oder eidesstattliche Versicherungen, sowie aus den zentralen Vollstreckungsgerichten werden nach drei Jahren taggenau gelöscht. Die Entfernung erfolgt aber sofort, wenn eine Löschung in den öffentlichen Registern nachgewiesen wird.

Nicht titulierte Forderungen bis zur Höhe von 2.000 Euro werden sofort gelöscht, wenn sie innerhalb von sechs Wochen nach Eintragungsdatum beglichen werden.

Vertragswidrig abgewickelte Geschäfte erscheinen nach drei Jahren nicht mehr in der Schufadatei, wenn berechtigte Forderungen beglichen sind.

Falsche Eintragungen und rechtswidrige Eintragungen werden sofort berichtigt bzw. gelöscht, entweder im Einvernehmen mit dem Unternehmen, das die falsche Information geliefert hat, oder nach rechtskräftiger Feststellung.

Kompliziert ist die Löschung fälliger Forderungen. Hierzu führt die SCHUFA selbst aus:

„Informationen über fällige Forderungen in der Regel jeweils nach einem Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren (das heißt mit Ablauf des 31.12. des dritten vollen Kalenderjahres) insbesondere dann, wenn sie in dieser Zeit erledigt werden. Bei unerledigten Sachverhalten erfolgt eine Löschung am Ende des vierten vollen Kalenderjahres. Eine länger währende Speicherung ist insbesondere dann möglich, wenn beispielsweise eine titulierte Forderung längere Zeit nicht ausgeglichen wurde.“

Ein Sonderthema sind die Löschfristen im Zusammenhang mit einer Verbraucherinsolvenz.

  1. Die Eröffnung der Insolvenz wird für deren gesamte Dauer, maximal jedoch sechs volle Kalenderjahre gespeichert.
  2. Die Information „Insolvenzverfahren eröffnet“ wird spätestens drei volle Kalenderjahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens gelöscht. Die Löschung enthält den Hinweis auf Aufhebung des Verfahrens.
  3. Die Abweisung eines Insolvenzantrags wird nach fünf Jahren zum Jahresende gelöscht.
  4. Die Ankündigung der Restschuldbefreiung ist während der Wohlverhaltensphase sichtbar.
  5. Der erfolgreiche Abschluss des Insolvenzverfahrens nach Beendigung des sechs Jahre andauernden Verfahrens, wird nach drei Jahren gelöscht.

Eintragungen über ein Verbraucherinsolvenzverfahren bleiben demzufolge etwa zehn Jahre im SCHUFA Datenbestand sichtbar.